Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen
von eR dSign, René Becke, Schulweg 14, 18211 Ostseebad Nienhagen (nachstehend „eR dSign“)
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge, über die von mir zu erbringende Leistungen, und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn eR dSign in Kenntnis entgegenstehender, von diesen Geschäftsbedingungen abweichender oder in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Bedingungen des Kunden die Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt, oder, wenn der Kunde in seiner Anfrage, seinem Angebot oder in seiner Bestellung auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und eR dSign nicht ausdrücklich widerspricht.
• • • §1 - Geltungsbereich • • •
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge und Angebote von eR dSign, deren Gegenstand ist der Entwurf und/oder Erstellung von Webseiten, Visitenkarten, Briefpapier, Broschüren und andere Druckerzeugnisse, sowie von Corporate-/ Logodesigns und Folienarbeiten aller Art (auch Textiltransferarbeiten) für Kunden von eR dSign (nachfolgend „Kunden“). Darüber hinaus gelten sie für sämtliche sonstigen Leistungen und Geschäftsbeziehungen von eR dSign mit seinen Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistung.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
• • • §2 - Leistungsumfang und Vertragsschluss • • •
1. Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich jeweils aus den schriftlichen Angeboten von eR dSign, es sei denn, der Kunde und eR dSign haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. Die Angebote von eR dSign sind in der Regel auch als Angebot bezeichnet. Wenn die Parteien sich über eine Änderung des Umfangs oder des Inhalts der Leistungen einigen, wird dem Kunden ein aktualisiertes Angebot erstellt und ihm zugesandt.
2. Die Angebote von eR dSign sind freibleibend und unverbindlich.
3. Es kommt ein Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot mündlich, schriftlich oder schlüssig durch die Inanspruchnahme der Leistungen von eR dSign annimmt.
4. Rechtliche und steuerliche Beratungsleistungen werden nicht erbracht. Angebote und Aufträge verstehen sich exklusive Ankauf und Erstellung von Texten, Photographien, Grafiken und Tabellen, Ton- Film-, und sonstigen gestalterischen Material, welche als zusätzliche Leistungen angeboten und gesondert vereinbart werden können. Ferner sind Wartungs- und Pflegeleistungen nur nach einem gesondert abzuschließenden Wartungs- und Pflegevertrag von eR dSign zu vereinbaren.
5. eR dSign ist nicht verpflichtet, die vom Kunden beispielsweise zur Formulierung und Ausführung des Auftrages gemachten Angaben, Vorstellungen, Daten und/oder Materialien auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit vor Vertragsbeginn zu prüfen.
6. Sollte erkannt werden, dass die Angaben, Vorstellungen, Daten und Materialien nicht die zur Erstellung der beauftragten Leistungen erforderlichen Qualitäten haben oder wünscht der Kunde die Korrektur derselben, so wird eR dSign möglichst den Kunden darauf hinweisen und einen schriftlichen Vorschlag für eine geeignete Ergänzung und/oder Anpassung des Vereinbarten unterbreiten. Ergänzungen oder auch Anpassungen durch eR dSign lösen einen Anspruch auf gesonderte Vergütung aus. Der Änderungsvorschlag von eR dSign sollte daher möglichst die dadurch verursachten eventuellen zusätzlichen Kosten und die eventuell notwendige Anpassung des terminlichen Ablaufs spezifizieren. Der Kunde wird zu diesem Änderungsvorschlag innerhalb von 7 Tagen nach Zugang verbindlich Stellung nehmen.
7. Der Kunde ist berechtigt, erstellte Entwürfe/Layouts (wie zum Beispiel Print-Entwürfe oder auch Webdesign-Entwürfe) aus gestalterischen Gründen nach freiem Belieben zurückzuweisen. Weist der Kunde den Entwurf/das Layout zurück, ist eR dSign zur Vorlage von maximal einem weiteren Alternativvorschlag verpflichtet.
8. Verträge, bei dem eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist, ist der Kunde bis zur Abnahme der Leistungen jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. Vorbezeichnete Änderungen des Leistungsumfangs lösen einen Anspruch auf gesonderte Vergütung aus.
9. Bei Eintritt eines Leistungsverzuges von eR dSign bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Gerät eR dSign in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% der vereinbarten Vergütung (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Leistung. eR dSign bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
• • • §3 - Pflichten und Leistungen des Kunden • • •
1. Der Kunde stellt eR dSign unverzüglich, spätestens jedoch zu dem in dem jeweiligen Vertrag genannten Zeitpunkt eigenverantwortlich die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte, insbesondere die Texte, Photographien, Grafiken, Tabellen und sonstigen erforderlichen gestalterischen Materialien zur Verfügung. eR dSign ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
2. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen.
3. Die in Ziffern §3.1 und §3.2 umschriebenen Daten werden eR dSign in hochauflösender Form (mindestens 300 dpi) zur Verfügung gestellt.
4. Der Kunde wird, im Zusammenhang mit einem Auftrag, die Auftragsvergabe an andere Werbeunternehmen, -agenturen oder -dienstleister nur nach Rücksprache mit eR dSign erteilen.
• • • §4 - Vergütung und Zahlungsbedingungen • • •
1. Die von eR dSign angegebenen Vergütungen sind nach §19 UstG von der Umsatzsteuer befreit. Die Mehrwertsteuer wird daher nicht berechnet. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von eR dSign.
2. Beim Versand etwaiger Vertragsleistungen trägt der Kunde die Transportkosten ebenso etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben.
3. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
4. Die vereinbarte Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Leistungen.
5. eR dSign ist berechtigt Abschlagszahlungen jeweils nach Vorlage einer prüfbaren Abschlagsrechnung für die jeweils nachgewiesenen und vertragsmäßig erbrachten Leistungen zu verlangen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6. Mit Ablauf der unter Ziffer §4.3 oder anderweitig vereinbarten Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Die geschuldete Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. eR dSign behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
7. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung von eR dSign bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
8. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder, wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden eR dSign alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt. Zudem wird eR dSign von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
9. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet eR dSign dem Kunden folgende Prozentsätze von der ursprünglich vertraglich geregelten Vergütung als Stornogebühr: ab vier Wochen vor Beginn des Auftrags 20% und ab vier Wochen bis einer Woche vor Beginn des Auftrags 40% und bis einer Woche vor Beginn des Auftrags 60%.
10. Bei Fahrten zum Auftragsgeber und notwendige Fahrten zur Auftragsdurchführung werden 0,20 € je Kilometer berechnet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Auftragsfahrten in einem Umkreis von zehn Kilometer vom Firmensitz. Andere Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
• • • §5 - Zusatzleistungen • • •
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls einer Nachvergütung.
• • • §6 - Leistungen Dritter • • •
1. Beauftragt eR dSign im eigenen Namen für den Kunden Dritte mit der Herstellung von Werbemitteln, haftet eR dSign nicht für mangelhafte Leistungen der beauftragten Dritten, es sei denn, die Parteien haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. eR dSign ist aber verpflichtet, dem Kunden im Falle einer mangelhaften Leistung ihre Mängelansprüche gegen den beauftragten Dritten abzutreten.
2. Von eR dSign eingeschaltete Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsunternehmen. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von eR dSign eingesetzten Unternehmen im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden zwölf Monate ohne Wirkung von eR dSign weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
• • • §7 - Geheimhaltungspflicht • • •
eR dSign ist verpflichtet, alle Kenntnisse die aufgrund eines Auftrages vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und auch herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
• • • §8 - Abnahme • • •
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der entwickelten Leistungen durch eR dSign erklärt, sofern der Abnahme nicht wesentliche Mängel entgegenstehen. Die Abnahme gilt spätestens dann als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nutzt.
• • • §9 - Urheber- und Nutzungsrechte, Namensnennung, Eigentumsvorbehalt • • •
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt eR dSign dem Kunden das unbeschränkte Recht ein, die für den Kunden etwaig erstellten Leistungen in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen. Die Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen der Leistungen und die Nutzung von bearbeiteten oder umgestalteten Leistungen dürfen jedoch nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von eR dSign vorgenommen werden. eR dSign behält sich das Recht vor, die von ihm entwickelten Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung für Referenzzwecke zu benutzen und beispielsweise Print-, Logo- oder Corporate-Designs in Print- und Onlinemedien zu veröffentlichen.
2. Die Übergabe der geschuldeten Leistungen und die Einräumung der in §6.1 genannten Nutzungsrechte werden gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 4 geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag zwischen Kunde und eR dSign und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen), behält sich eR dSign das Eigentum an den übergebenen Waren/Leistungen vor.
4. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren/Leistungen dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat eR dSign unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die eR dSign gehörenden Waren/Leistungen erfolgen.
5. Der Kunde wird Wellenweg im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.
6. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
7. Die Arbeiten von eR dSign dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht eR dSign vom Kunden eine zusätzliche Vergütung in mindestens der 2,5 fachen Höhe der ursprünglich vereinbarten Auftragssumme zu.
8. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, Vergütungspflichtig und bedürfen der Einwilligung von eR dSign.
9. Über den Umfang der Nutzung steht eR dSign ein Auskunftsanspruch zu.
• • • §10 - Gewährleistung und Verjährung • • •
1. eR dSign leistet dafür Gewähr, dass die erstellten Leistungen vertragsgemäß erstellt sind und keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
2. eR dSign ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
3. Die Verjährungsfrist des Kunden für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart bzw. gesetzlich erforderlich ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
• • • §11 - Haftung • • •
eR dSign haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
• • • §12 - Kündigung • • •
1. Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
2. Ein wichtiger Grund liegt für die Kündigung durch eR dSign insbesondere dann vor, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten nach §3.1 verletzt.
3. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn eR dSign die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
• • • §13 - Schlussbestimmungen • • •
1. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
2. Sollte eine Bestimmung eines Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages bzw. der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen eR dSign und dem Kunden aus oder in Verbindung mit den vertragsgegenständlichen Leistungen ist Rostock. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen eR dSign und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
letzte Aktualisierung/ Stand: 01.02.2023